Offener Brief an den Barbinger Bürgermeister Albert Höchstetter
20. Juni 2012
Offener Brief an den Bürgermeister der Gemeinde Barbing, Albert Höchstetter, und die Mitglieder des Gemeinderats
zum Thema:
Plakatierung durch den Veranstalter des Regensburg Ironman 2012 im Gemeindegebiet Barbing
Ortsverband Barbing-Donaustauf-Neutraubling
Detlef Zieroth
| FDP Ortsverband Barbing-Donaustauf-Neutraubling | Tel.: 09401 7773 19. Juni 2012 |
Offener Brief an den Bürgermeister der Gemeinde Barbing Albert Höchstetter und die Mitglieder des Gemeinderats zum Thema:
Plakatierung durch den Veranstalter des Regensburg Ironman 2012 im Gemeindegebiet Barbing
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Höchstetter,
namens des FDP-Ortsverbands Barbing-Donaustauf-Neutraubling habe ich
sieben Fragen zu folgendem Sachverhalt:
Im Vorfeld des Regensburg Ironman 2012 am 17. Juni 2012 wurde in Barbing, insbesondere in der Regensburger Straße zwischen Kreisel West und Einmündung Neutraublinger Straße, massiv durch mit Kabelbinder befestigte Plakate an den Masten der gemeindlichen Straßenlaternen für diese Veranstaltung geworben
(s. nur u.a. die in der Anlage abgebildeten Fotos, aufgenommen am Samstag, 16. Juni 2012). Eine derartige Plakatierung an den Masten der Straßenlaternen war aber in den letzten Wahlkämpfen zur Kommunal-, Landtags- und Bundestagswahl verboten. Dennoch so aufgehängte Plakate wurden durch die Gemeinde entfernt und im Bauhof deponiert, allerdings ohne z.B. mich dahingehend zu informieren, denn auch die FDP war von der Beseitigungsaktion der Gemeinde betroffen. Das Verbot der Plakatierung an gemeindlichen Laternenmasten wurde seinerzeit mit einer möglichen Beschädigung der Laternenmasten begründet.
- Hat die Gemeinde ihre bisherige Verbotshaltung zur Anbringung von Werbeplakaten an gemeindlichen Laternenmasten geändert?
- Wenn nein, warum wurden die Werbeplakate zum Regensburg Ironman 2012 nicht ebenfalls abgehängt, sondern geduldet?
- Macht es für die Gemeinde einen Unterschied, ob es sich um gewerbliche Plakatierung oder parteipolitische Werbung handelt?
- Wenn ja, warum ist gewerbliche Werbung an gemeindlichen Laternenmasten zulässig, bzw. wenn sie ebenfalls unzulässig ist, warum wird sie dann geduldet?
- Ist für die Gemeinde u.a. ausschlaggebend, dass für gewerbliche Werbung an gemeindlichen Laternenmasten Sondernutzungsgebühren anfallen, die bei politischer Plakatierung zu Wahlkampfzeiten nicht erhoben werden können?
- Falls dennoch keine Gebühren erhoben wurden, was ist der Grund hierfür?
- Wurde eine Sondernutzungsgebühr erhoben, und wenn ja, in welcher Höhe?
Für eine kurzfristige umfassende Beantwortung meiner Fragen danke ich Ihnen bereits im Voraus.
Mit freundlichen liberalen Grüßen
Detlef Zieroth
Vorsitzender
FDP-Ortsverband
Barbing-Donaustauf-Neutraubling